Allgemeine Geschäftsbedingungen DER LEIPZIGERIN

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen DER LEIPZIGERIN und dem Besteller kommt durch schriftliche Bestätigung (Fax, E-mail, Brief) des individuellen Angebotes durch den Kunden zustande. Der Buchungsvorgang ist mit der schriftlichen  Buchungsbestätigung durch DIE LEIPZIGERIN abgeschlossen. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Jedwede Änderungen nach Abschluss des Buchungsvorganges (z.B. Termin, Uhrzeit, Treffpunkt, Art des Leistungsgegenstandes) bedürfen einer erneuten schriftlichen Bestätigung durch den Kunden und DER LEIPZIGERIN.

2. Durchführung
Auftritte werden nur in separaten Räumlichkeiten durchgeführt.
Die maximale Gruppengröße bei Stadtrundgängen liegt bei 25, bei Kostümrundgängen bei 20 Personen. Bei größeren Gruppen wird empfohlen einen zusätzlichen Gästeführer zu buchen oder es ist ein Aufpreis von 3,00 EUR (inkl. Mwst.) bei Kostümrundgängen 4,00 EUR (inkl. Mwst.)/Person, mindestens jedoch von 20,00 € zu bezahlen. Die empfohlene max. Gruppengröße (mit Sprachverstärker) liegt bei 38 Personen.
Strecken- und Programmänderungen können sich aus gegebenen Umständen (z. B. Baumaßnahmen, Straßensperrungen, Unwetter etc.) oder aus notwendigen organisatorischen Gründen ergeben. Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Ist bis dahin keine telefonische Rückmeldung vom Kunden bezüglich der Verspätung erfolgt, darf sich der Gästeführer entfernen. Bei verspätetem Eintreffen einer Gruppe wird ein Wartegeld i. H. v. 20,00 € fällig, wenn die Führung nicht um die Wartezeit verkürzt wird). Im Falle der Verspätung besteht Anspruch nur auf die ursprünglich gebuchte Zeit. Sollte es dem Gästeführer zeitlich möglich sein, die Tour entsprechend den Wünschen des Kunden zu verlängern, so kann dies vor Ort vereinbart werden. Je halbe Stunde werden Kosten in Höhe von 30,00 € (für fremdsprachliche Führungen 37,00 €) berechnet. Die Verlängerungskosten sind grundsätzlich bar vor Ort beim Gästeführer zu entrichten.
Bei den Rundfahrten ist eine Verlängerung grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Rundfahrt im kundeneigenen Bus durchgeführt wird.
Bei Auftritten ist DIE LEIPZIGERIN nicht verpflichtet länger als 15 Minuten auf ihren Einsatz zu warten. Die Wartezeit reduziert die Auftrittszeit.
Das Verzehren von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken im angemieteten Bus ist nur nach vorheriger Absprache gestattet und muss im Vertrag gesondert aufgeführt werden.  Für entstehende Schäden im angemieteten Bus haftet der Verursacher persönlich.
Das Mitbringen von Haustieren zu Rundfahrten im Mietbus ist ebenfalls vorher schriftlich zu vereinbaren.
Bei beabsichtigten Mitschnitten einer Führung /eines Auftrittes ist vorab die schriftliche Genehmigung DER LEIPZIGERIN einzuholen.

3. Zahlungsmodalitäten
Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Bezahlung direkt vor Ort an den Gästeführer. Wird Bezahlung per Rechnung gewünscht, so ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren und die Zahlung binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Skonto auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen.
Kosten, die ggf. bei Auslandsüberweisungen anfallen, trägt ausschließlich der Kunde. Bei Leistungen über 500,00 € wird eine Anzahlung verlangt. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 30 % der vereinbarten Leistung DER LEIPZIGERIN, bei durch DIE LEIPZIGERIN zugebuchten Leistungen Dritter mind. 50%. Sollte dieser Betrag nach Fälligkeit nicht geleistet sein, so ist DIE LEIPZIGERIN nach einmaliger Zahlungserinnerung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Schuldnerverzug. Für anfallende Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € / für die erste und 20,00 € für die zweite Mahnung erhoben.

4. Leistungen / Leistungsänderungen
Der Wegfall einzelner Leistungen berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die DIE LEIPZIGERIN nicht zu vertreten hat. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch DIE LEIPZIGERIN zu vertreten, so hat DIE LEIPZGERIN das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Kunde ist hiervon in Kenntnis zu setzen.
Die Führungen werden in der Regel von der LEIPZIGERIN persönlich durchgeführt. Sollte DIE LEIPZIGERIN zum gewünschten Termin nicht verfügbar sein, empfiehlt sie gern einen adäquaten Ersatz. Kann die Leistung wegen Erkrankung der LEIPZIGERIN oder höherer Gewalt nicht erbracht werden, kann der Kunde daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. DIE LEIPZIGERIN bemüht sich im Rahmen der Möglichkeiten um Ersatz.
Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag angeboten.
Bei der Buchung zusätzlicher Fremdleistungen (Beförderung, Bewirtung etc.), gelten die Stornierungs-bedingungen der jeweiligen Leistungspartner. Für Umbuchungen wird eine gesonderte Gebühr (je nach Aufwand) berechnet.

5. Rücktritt und Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vor Inanspruchnahme der gebuchten Leistung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt / die Stornierung ist schriftlich zu erklären.
Bei Rücktritt /Stornierung durch den Kunden fallen pauschalierte Kosten als angemessener Ersatz für die bereits erfolgten Aufwendungen an.
Die Staffelung ist wie folgt:
Bis 30 Tage vor Einsatzbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Danach sind 40 %, ab 14 Tagen vor Einsatzbeginn 50%, ab 3 Tagen vor Einsatzbeginn 80% der Auftragskosten, bei einer Stornierung ab 1 Tag vor Einsatzbeginn und bei Nichtanreise ist der volle Preis zu entrichten.
Bei individuell für den Kunden erarbeiteten Auftrittskonzepten fallen ab 29 Tagen vor Auftrittstermin 85% des Gesamtpreises an.
DIE LEIPZIGERIN bemüht sich im Falle seines Ausfalles durch Krankheit o.ä. um einen adäquaten Ersatz. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht. Ebenso können daraus keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.
Bereits verauslagte Kosten für zusätzlich gebuchte Leistungen Dritter (z.B. Veranstaltungstickets, Eintrittsgelder, Beförderungsentgelte, Bewirtung) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungspartner.

6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen (z.B. hinsichtlich des Termins, der Uhrzeit, des Ablaufes oder der Beförderung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann DIE LEIPZIGERIN je nach Aufwand ein Umbuchungsentgelt von mindestens 12,00 EUR erheben.

7. Gewährleistung und Haftung
DIE LEIPZIGERIN haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
DIE LEIPZIGERIN haftet nicht für Fremdleistungen (z.B. Beförderung, Bewirtung,  Museums- / Ausstellungsbesuche, Programmteile anderer Veranstalter).
Haftungsausschluss: Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an allen Leistungen auf eigene Gefahr stattfindet und das DIE LEIPZIGERIN keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt.

8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin von DER LEIPZIGERIN für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Leipzig.

Stand 02.01.2018

DIE LEIPZIGERIN
Dr. Kirsti Dubeck

Tel. +49 341 422 90 43
Fax +49 341 591 05 03
Kontakt(at)die-leipzigerin.de